Beförderung der Gefahrgüter – ADR
Insgesamt unterscheidet man neun Gefahrgutklassen sowie mehrere Unterklassen. Die Klasse, zu der Ihre Güter gehören, übt Einfluss auf ihre Verpackung, Markierung und den Transport aus.
Die wichtigen Gefahrgutklassen:
- Klasse 1 – Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten;
- Klasse 2 – Gase;
- Klasse 3 – entzündbare flüssige Stoffe;
- Klasse 4.1 – entzündbare feste Stoffe;
- Klasse 4.2 – selbstentzündliche Stoffe;
- Klasse 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden;
- Klasse 5.1 – oxidierend wirkende Stoffe;
- Klasse 5.2 – organische Peroxide;
- Klasse 6.1 – giftige Stoffe;
- Klasse 6.2 – ansteckungsgefährliche Stoffe;
- Klasse 7 – radioaktive Stoffe;
- Klasse 8 – ätzende Stoffe;
- Klasse 9 – verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
